Colibrí Finances
Für Käufer aus Deutschland

Geld sicher von Deutschland nach Spanien überweisen

Wer aus Deutschland eine Immobilie in Spanien kauft, muss Anzahlung und spätere Hypothekenraten zuverlässig nach Spanien überweisen. Weil beide Länder den Euro nutzen, entfällt das Wechselkursrisiko – doch Fristen, Nachweise und die richtige Kontoverbindung entscheiden, ob alles reibungslos läuft.

Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.

Warum der Geldtransfer nach Spanien gut geplant sein sollte

Eine Hypothek in Spanien zu bedienen bedeutet mehr, als einfach Geld zu überweisen: Die spanische Bank will nachvollziehen können, woher jeder Euro stammt, und der Notartermin duldet keine Verzögerungen bei der Anzahlung. Für Käufer aus Deutschland kommt der Vorteil hinzu, dass keine Fremdwährung im Spiel ist.

Wer die Reihenfolge kennt – NIE, spanisches Konto, Nachweise, Überweisung – vermeidet unnötigen Stress kurz vor dem Notar und sorgt dafür, dass die laufenden Raten für die Immobilie in Spanien pünktlich abgebucht werden können.

Ohne spanische Steuernummer (NIE) und ein Konto bei einer Bank in Spanien lässt sich weder der Kauf unterschreiben noch die Hypothek bedienen.

Der erste Schritt: NIE-Nummer und spanisches Konto

Bevor Sie für Spanien auch nur einen Euro überweisen, brauchen Sie zwei Dinge: eine spanische Steuernummer (NIE) und ein Konto bei einer Bank in Spanien. Ohne NIE lässt sich weder der Kaufvertrag unterschreiben noch ein spanisches Bankkonto eröffnen, und ohne dieses Konto kann die Bank keine Hypothekenrate abbuchen.

Für Käufer aus Deutschland ist der Ablauf meist unkompliziert, denn als EU-Bürger genießen Sie im Rahmen der Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist. Die NIE beantragen Sie meist über die spanische Botschaft, ein Konsulat oder direkt vor Ort, sobald der Kaufprozess beginnt.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen nach Spanien jegliches Wechselkursrisiko – ein Vorteil, den Käufer außerhalb der Eurozone nicht haben.

NIE

Die Basis jeder Zahlung

Ohne spanische Steuernummer akzeptiert keine Bank in Spanien die Eröffnung eines Kontos, über das Anzahlung, Kaufpreisrest und spätere Raten laufen.

Welche Nachweise die Bank von Ihrem Geld verlangt

Spanische Banken prüfen nicht nur, woher das Geld kommt, sondern auch, ob es zu Ihrem erklärten Einkommen passt. Üblich sind Einkommensnachweise wie Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen, der letzte Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, Kontoauszüge der letzten Monate, ein Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Welche Unterlagen genau verlangt werden und ob eine beeidigte Übersetzung nötig ist, hängt vom jeweiligen Institut ab. Bei einigen Banken reicht die deutsche Fassung, bei anderen wird eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische verlangt; eine Apostille kommt seltener, aber gelegentlich hinzu.

UnterlageÜbersetzung nötigBemerkung
Gehaltsabrechnungen / Lohnsteuerbescheinigungje nach BankZeigt laufendes Einkommen
Einkommensteuerbescheidje nach BankVom deutschen Finanzamt
KontoauszügeseltenMeist letzte Monate
Nachweis bestehender Krediteje nach BankFür die Schuldentragfähigkeit
Personalausweis / ReisepassneinGültigkeitsdauer prüfen

So kommt Ihr Geld sicher nach Spanien

Für die Anzahlung und spätere Raten empfiehlt sich eine klassische SEPA- oder internationale Banküberweisung von Ihrem deutschen Konto auf Ihr neues spanisches Konto – nicht direkt an den Verkäufer oder den Notar. So bleibt der Geldfluss nachvollziehbar, was sowohl die spanische Bank als auch das spanische Finanzamt bei einer späteren Prüfung verlangen kann.

Prüfen Sie IBAN und BIC/SWIFT der Empfängerbank sorgfältig, bevor Sie größere Summen überweisen, und planen Sie Termine beim Notar mit ausreichendem Puffer: Überweisungen zwischen deutschen und spanischen Banken benötigen in der Regel ein bis mehrere Werktage. Ihre Gestoría oder Ihr Berater bei Colibrí Finances kann den Zeitplan mit der Bank abstimmen.

Überweisen Sie größere Beträge nie in letzter Minute vor dem Notartermin: Verzögerungen bei der Bank können den vereinbarten Termin gefährden.

Laufende Zahlungen und die Steuerpflicht als Nicht-Resident

Sobald die Hypothek läuft, zieht die spanische Bank die Raten direkt von Ihrem spanischen Konto ein. Sie müssen also regelmäßig Geld aus Deutschland nachfüllen, entweder per Dauerauftrag oder manuell. Da beide Länder den Euro nutzen, entstehen dabei keine Umrechnungsverluste, wohl aber mögliche Überweisungsgebühren Ihrer Hausbank.

Als nicht-residenter Eigentümer in Spanien reichen Sie zudem jährlich die Modelo-210-Erklärung für Ihre spanische Immobilie ein. Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie diese Einkünfte in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind. Verkaufen Sie die Immobilie später wieder, behält der Käufer 3 % des Preises als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuer ein.

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Geld vor dem Notartermin schon auf ein spanisches Konto überweisen?

Ja, in der Praxis brauchen Sie das spanische Konto bereits vor der Anzahlung, denn Notar, Gestoría und Bank rechnen über dieses Konto ab. Planen Sie genug Zeit für die Kontoeröffnung und die erste Überweisung ein, damit an Ihrem Notartermin das Geld tatsächlich verfügbar ist.

Verliere ich Geld durch den Wechselkurs, wenn ich von Deutschland nach Spanien überweise?

Nein, ein Wechselkursrisiko entsteht nicht, da Deutschland und Spanien beide den Euro nutzen. Achten Sie trotzdem auf mögliche Überweisungsgebühren Ihrer Hausbank oder eines Zahlungsdienstleisters, die je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen können.

Welche Unterlagen braucht die Bank, um die Herkunft meines Geldes zu prüfen?

Üblich sind Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen, der letzte Einkommensteuerbescheid, aktuelle Kontoauszüge, Angaben zu bestehenden Krediten sowie ein gültiger Ausweis. Ob eine beglaubigte Übersetzung oder Apostille nötig ist, hängt von der jeweiligen Bank ab und wird im Vorfeld geklärt.

Brauche ich für den Kauf in Spanien ein Visum als Deutscher?

Nein. Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen und Eigentum zu erwerben, ohne dass ein Visum erforderlich ist. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in Spanien wohnen oder nur einen Zweitwohnsitz halten.

Was passiert steuerlich, wenn ich später meine Immobilie in Spanien verkaufe?

Als nicht-residenter Verkäufer behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen Betrag als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuer ab. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland sollte ein Steuerberater klären, wie der Verkauf in Ihrer deutschen Erklärung zu behandeln ist.

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