Colibrí Finances
Für Käufer aus Deutschland

Gemeinsame Hypothek in Spanien: Regeln für Paare beim Immobilienkauf

Wer als Paar eine Immobilie in Spanien kaufen möchte, muss klären, wie die Bank beide Einkommen bewertet und wie die Eigentumsanteile im Grundbuch festgehalten werden. Das gilt unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht – spanisches Recht kennt keine automatische Vermögensgemeinschaft für unverheiratete Paare.

Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.

Gemeinsam kaufen, getrennt haften: die Grundlagen

Eine Hypothek für eine Immobilie in Spanien ist immer ein spanisches Darlehen nach spanischem Recht, unabhängig davon, ob ein Paar verheiratet ist, in einer eingetragenen Partnerschaft lebt oder unverheiratet zusammen kauft. Colibrí Finances vergleicht als bei der Bank von Spanien registrierter Kreditvermittler (Código E480) mehr als 20 spanische Banken und bereitet die Unterlagen beider Antragsteller für den Kreditantrag vor.

Für Paare aus Deutschland kommen zwei Fragen zusammen: wie die Bank die gemeinsame Bonität bewertet und wie der Notar später die Eigentumsanteile im Kaufvertrag festhält. Beide Themen hängen zusammen, sollten aber getrennt betrachtet werden, bevor eine Reservierung unterschrieben wird.

Wichtig: Auch bei unverheirateten Paaren prüft die Bank in der Regel beide Einkommen gemeinsam, sobald beide im Kreditvertrag stehen sollen.

Wie Banken gemeinsame Anträge von Paaren bewerten

Wenn zwei Personen gemeinsam eine Immobilie in Spanien finanzieren möchten, prüft die Bank grundsätzlich beide Antragsteller einzeln und gemeinsam: Einkommen, bestehende Kredite und die Bonität jedes Einzelnen fließen in die Entscheidung ein, unabhängig vom Familienstand. Ob Sie verheiratet sind, in eingetragener Partnerschaft leben oder als unverheiratetes Paar kaufen, spielt für die technische Prüfung selbst keine zentrale Rolle – entscheidend ist vor allem, wer später im Kreditvertrag und im Grundbuch als Käufer eingetragen wird und wie die Bank die Kombination beider Einkommen bewertet.

Für Käufer mit Wohnsitz in Deutschland verlangen spanische Banken üblicherweise eine höhere Anzahlung aus eigenen Mitteln als von Käufern mit Wohnsitz in Spanien; wie hoch dieser Anteil im Einzelfall ausfällt, hängt von der Bank, dem Herkunftsland und dem Profil beider Käufer ab. Zusätzlich verlangen die Institute in der Regel Nachweise zu Einkommen und bestehenden Verbindlichkeiten aus Deutschland, häufig als beglaubigte Übersetzung und teilweise mit Apostille – welche Unterlagen konkret nötig sind, unterscheidet sich von Bank zu Bank.

Auch wenn nur eine Person das höhere Einkommen einbringt, kann die Bank verlangen, dass beide Partner gemeinsam und gesamtschuldnerisch für den gesamten Kredit haften, sobald beide im Grundbuch als Eigentümer stehen.

Eigentumsanteile im Grundbuch: nicht zwingend hälftig

Der Kaufvertrag vor dem Notar legt fest, welcher Anteil der Immobilie jedem Käufer gehört – üblich ist die hälftige Aufteilung, zwingend ist sie nicht. Bringt eine Person mehr Eigenkapital ein, lässt sich dies im Grundbuch als abweichender Miteigentumsanteil, ein sogenanntes proindiviso, festhalten, was spätere steuerliche und erbrechtliche Fragen beeinflusst. Dieser Punkt ist bei internationalen und unverheirateten Paaren besonders wichtig, weil das spanische Recht keine automatische Vermögensgemeinschaft zwischen unverheirateten Partnern kennt, anders als es viele aus Deutschland vielleicht erwarten.

Für die Bank ist der im Grundbuch eingetragene Anteil vor allem bei Sicherheiten relevant: In der Regel haften alle im Kreditvertrag genannten Personen gesamtschuldnerisch für die volle Darlehenssumme, unabhängig vom jeweiligen Eigentumsanteil an der Immobilie. Ein Notar oder ein unabhängiger Rechtsberater in Spanien kann klären, welche Aufteilung zur persönlichen, familiären und steuerlichen Situation des Paares passt, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird.

NIE

Eigene Steuernummer für jeden Käufer

Jeder Partner, der im Kaufvertrag und im Grundbuch als Eigentümer steht, benötigt eine eigene spanische Steuernummer, um Konto, Kredit und Kaufvertrag abzuschließen.

DBA

Doppelbesteuerungsabkommen Spanien–Deutschland

Einkünfte aus der spanischen Immobilie sind sowohl in Spanien als auch gegenüber dem deutschen Finanzamt zu deklarieren; ein Steuerberater in Deutschland sollte den Einzelfall klären.

90/180

Aufenthalt für den Partner ohne EU-Pass

Ein Partner ohne EU-Staatsangehörigkeit darf sich ohne Visum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

Was für international zusammengesetzte Paare gilt

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass dafür ein Visum erforderlich ist – das gilt auch, wenn nur einer der beiden Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und gemeinsam mit einem Partner aus einem Nicht-EU-Land kauft. Für den Partner ohne EU-Pass gilt dagegen die allgemeine Regel für kurze Aufenthalte in Spanien.

Der spanische Investoren-Aufenthaltstitel, bekannt als Golden Visa, endete am 3. April 2025 und steht seither nicht mehr zur Verfügung – für ein deutsches Paar spielt das ohnehin keine Rolle, da die EU-Freizügigkeit einen weiterreichenden Aufenthaltsanspruch bietet. Ein praktischer Vorteil bleibt unabhängig davon bestehen: Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko, was die Planung des gemeinsamen Budgets erleichtert.

Trennung, Erbfall oder Verkauf: was Paare vorher bedenken sollten

Trennt sich ein Paar oder möchte einer der Miteigentümer die Immobilie später verkaufen, wird der im Grundbuch eingetragene Anteil zur Grundlage jeder Einigung. Solange der gemeinsame Kredit läuft, bleiben beide gegenüber der Bank verpflichtet, auch wenn sich die private Situation ändert – eine Umschreibung des Darlehens auf nur eine Person ist möglich, hängt aber von einer erneuten Prüfung durch die Bank ab.

Beim späteren Verkauf durch einen nicht-residenten Eigentümer behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt sie an die spanische Steuerbehörde ab; die endgültige Steuerlast gleicht sich anschließend über die Steuererklärung des Verkäufers aus. Solange die Immobilie gehalten wird, reicht jeder nicht-residente Eigentümer jährlich die Steuererklärung Modelo 210 ein, unabhängig davon, ob die Wohnung vermietet wird oder nicht.

SituationWer haftet gegenüber der BankWas das Grundbuch zeigt
Verheiratetes Paar, gemeinsamer KreditBeide gesamtschuldnerischEigentumsanteil laut Kaufvertrag, oft hälftig
Unverheiratetes Paar, gemeinsamer KreditBeide gesamtschuldnerischIndividuell vereinbarter Miteigentumsanteil
Nur eine Person im KreditvertragNur diese PersonEigentum kann trotzdem geteilt vereinbart werden

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Können wir als unverheiratetes Paar gemeinsam einen Kredit für eine Immobilie in Spanien aufnehmen?

Ja, spanische Banken prüfen Einkommen und Bonität beider Antragsteller unabhängig vom Familienstand. Entscheidend ist, dass beide Personen im Kreditvertrag stehen wollen; die Eigentumsanteile werden separat beim Notar festgelegt. Der Familienstand ändert nichts an der grundsätzlichen Prüfung, kann aber Auswirkungen auf Erbrecht und Vermögensfragen haben, die vorab geklärt werden sollten.

Muss jeder von uns eine eigene spanische Steuernummer haben?

Ja. Jede Person, die als Käufer im Kaufvertrag und im Grundbuch erscheint oder ein spanisches Konto für den Kredit eröffnet, benötigt eine eigene NIE. Ohne diese Steuernummer lässt sich weder das Konto führen noch der Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.

Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit, wenn wir uns trennen?

Solange der Kreditvertrag läuft, bleiben beide Personen gegenüber der Bank verpflichtet, unabhängig von privaten Vereinbarungen. Eine Umschreibung des Darlehens auf nur eine Person ist grundsätzlich möglich, setzt aber eine erneute Prüfung von Einkommen und Bonität durch die Bank voraus.

Können wir unterschiedliche Eigentumsanteile eintragen lassen, auch wenn wir denselben Kredit gemeinsam aufnehmen?

Ja, der Notar kann einen abweichenden Miteigentumsanteil beurkunden, wenn zum Beispiel eine Person mehr Eigenkapital einbringt. Gegenüber der Bank bleiben in der Regel jedoch beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch für die gesamte Darlehenssumme verantwortlich, unabhängig vom vereinbarten Anteil an der Immobilie.

Gilt für uns als deutsches Paar noch das Golden-Visa-Programm, wenn wir eine Immobilie in Spanien kaufen?

Nein, dieses Programm endete am 3. April 2025 und steht nicht mehr zur Verfügung. Für deutsche Staatsbürger spielt das ohnehin keine Rolle, da die EU-Freizügigkeit bereits das Recht gibt, sich ohne Visum in Spanien niederzulassen, auch ohne Immobilienkauf.

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