Wie spanische Banken Einkommen und Schulden aus Deutschland prüfen
Wer aus Deutschland eine Immobilie in Spanien finanzieren möchte, muss der spanischen Bank Einkommen und bestehende Verbindlichkeiten mit deutschen Unterlagen belegen. Welche Dokumente nötig sind, wie sie übersetzt werden müssen und was das für Ihre Kreditwürdigkeit bedeutet, erklären wir hier konkret.
Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.
Warum deutsche Unterlagen im Mittelpunkt stehen
Eine spanische Bank kennt Ihre Steuer- und Kontohistorie nicht automatisch, wenn Sie in Deutschland leben. Deshalb stützt sich die Kreditprüfung vollständig auf Dokumente, die Sie von Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber und dem Finanzamt in Deutschland mitbringen.
Colibrí Finances bereitet diese Unterlagen für über 20 spanische Banken vor, übersetzt, was verlangt wird, und begleitet den Prozess bis zum Notartermin – die Studie ist kostenlos und unverbindlich.
Wie viel Eigenkapital eine Bank von Ihnen verlangt, lässt sich nie pauschal sagen – es hängt immer von Bank, Herkunftsland und persönlichem Profil ab.
Welche Nachweise deutsche Käufer vorlegen müssen
Wenn Sie als in Deutschland lebende Käuferin oder Käufer eine Finanzierung für eine Immobilie in Spanien beantragen, prüft die spanische Bank Ihr Einkommen und Ihre bestehenden Verbindlichkeiten anhand von Unterlagen, die Sie aus Deutschland mitbringen. Dazu gehören in der Regel ein Einkommensnachweis, etwa eine Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen, der letzte Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt, Kontoauszüge der vergangenen Monate sowie ein Nachweis über bestehende Kredite oder sonstige Verbindlichkeiten. Ergänzt wird das Dossier durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Welche Dokumente genau verlangt werden, hängt von der jeweiligen Bank ab. Colibrí Finances vergleicht mehr als 20 spanische Banken und stellt für jede Institution die passende Liste zusammen, damit Sie nicht mehrfach nachreichen müssen.
- Einkommensnachweis (Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen)
- Letzter Einkommensteuerbescheid des deutschen Finanzamts
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Übersetzung, Beglaubigung und Prüfung durch die Bank
Spanische Banken arbeiten mit spanischsprachigen Unterlagen, deshalb verlangen sie für die deutschen Dokumente meist eine beeidigte Übersetzung; in manchen Fällen wird zusätzlich eine Apostille verlangt. Welche Unterlagen genau übersetzt oder apostilliert werden müssen, legt jede Bank für sich fest, und die Liste kann sich je nach Institut unterscheiden.
Zur Kreditwürdigkeitsprüfung ziehen die Banken sowohl das laufende Einkommen als auch bestehende Verbindlichkeiten aus Deutschland heran, um die monatliche Belastbarkeit zu ermitteln. Für Nicht-Residenten verlangen spanische Banken üblicherweise einen höheren Eigenkapitalanteil als von Käuferinnen und Käufern mit Wohnsitz in Spanien; wie hoch dieser Anteil in Ihrem Fall ausfällt, hängt von der Bank, Ihrem Herkunftsland und Ihrem persönlichen Profil ab.
Wie viel Eigenkapital eine Bank konkret verlangt, lässt sich nicht pauschal beziffern – es hängt von Bank, Land und persönlichem Profil ab, weshalb ein individueller Vergleich sinnvoll ist.
NIE
Spanische Steuernummer als Ausgangspunkt
Für den Kauf und für sämtliche Zahlungen benötigen Nicht-Residenten eine spanische Steuernummer (NIE) sowie ein spanisches Bankkonto; ohne beide lässt sich weder der Kaufprozess noch die Kreditprüfung abschließen.
Laufzeit, Zinsmodelle und Kaufnebenkosten
Die Laufzeit spanischer Hypotheken richtet sich meist danach, dass die Rückzahlung bis zu einem Alter von etwa 70 bis 75 Jahren des Kreditnehmers abgeschlossen ist. Angeboten werden feste, variable (an den Euribor gekoppelte) und gemischte Zinsmodelle; welches Modell zu Ihrer Einkommenssituation passt, klärt sich im Rahmen der Bonitätsprüfung gemeinsam mit der Bank.
Neben dem Kaufpreis fallen weitere Kosten an, die die Bank bei der Beurteilung Ihrer Gesamtbelastung mitdenkt: die Übertragungssteuer (ITP) je nach Region beim Weiterverkauf, beziehungsweise 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer bei Neubauten, dazu Notar, Grundbuch, Gestoría und die Bankbewertung der Immobilie.
| Unterlagenart | Prüffokus | Besonderheit |
|---|---|---|
| Einkommensnachweis | Monatliche Belastbarkeit | Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen |
| Steuerbescheid | Jahreseinkommen | Vom deutschen Finanzamt ausgestellt |
| Kontoauszüge | Zahlungsverhalten | Meist letzte Monate |
| Kreditnachweise | Bestehende Verbindlichkeiten | Beeinflusst Kreditrahmen |
Steuerliche Pflichten in Spanien und Deutschland
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie in Spanien, die nicht dort ansässig ist, reichen Sie jährlich die Steuererklärung für Gebietsfremde (Modelo 210) in Spanien ein. Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte vermeiden soll; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall prüfen, wie Einkünfte aus dem spanischen Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.
Verkaufen Sie die Immobilie später als Nicht-Resident, behält die Käuferseite 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen Betrag als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuerschuld ab. Diese Regelung betrifft den Verkaufsfall, wird von Banken bei der Einkommensprüfung jedoch häufig als Hintergrundwissen erwähnt.
3 %
Steuerliche Vorauszahlung beim Verkauf
Wenn Sie als Nicht-Resident Ihre spanische Immobilie später verkaufen, behält die Käuferseite 3 % des Preises ein und führt sie an die spanische Steuerbehörde ab; dies ist unabhängig von der ursprünglichen Finanzierung zu betrachten.
Einreise, Aufenthalt und Ihr Status als EU-Bürger
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist – das gilt unabhängig davon, ob Sie eine spanische Immobilie mit oder ohne Finanzierung erwerben. Die frühere „Golden Visa“ für Immobilieninvestoren wurde zum 3. April 2025 abgeschafft und spielt für deutsche Staatsangehörige ohnehin keine Rolle, da die EU-Freizügigkeit weiterreichende Rechte einräumt.
Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien – etwa für Rate, Nebenkosten oder Steuern – jegliches Wechselkursrisiko, was die Planung Ihrer monatlichen Belastung erleichtert.
Wenn Sie in Deutschland leben
Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.
Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt
- Einkommensnachweis, z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Steuern zu Hause und in Spanien
Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.
Aufenthalt in Spanien
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.
Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Welche Einkommensnachweise verlangen spanische Banken von Käufern aus Deutschland?
Üblich sind ein Einkommensnachweis wie Lohnsteuerbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen, der letzte Einkommensteuerbescheid des Finanzamts, Kontoauszüge der letzten Monate, ein Nachweis bestehender Kredite sowie ein gültiger Ausweis. Welche Kombination genau nötig ist, entscheidet die jeweilige Bank – deshalb lohnt sich ein Vergleich mehrerer Institute, bevor Sie Unterlagen zusammenstellen.
Müssen meine deutschen Dokumente ins Spanische übersetzt werden?
In der Regel ja: Spanische Banken verlangen für Einkommens- und Schuldennachweise eine beeidigte Übersetzung, manchmal zusätzlich eine Apostille. Welche Dokumente genau betroffen sind, hängt vom jeweiligen Institut ab und kann sich unterscheiden. Colibrí Finances klärt vorab, was für Ihre Bankwahl konkret gebraucht wird.
Brauche ich als Nicht-Resident mehr Eigenkapital als jemand mit Wohnsitz in Spanien?
Spanische Banken verlangen von Nicht-Residenten üblicherweise einen höheren Eigenkapitalanteil als von Personen mit Wohnsitz in Spanien. Wie hoch dieser Anteil in Ihrem konkreten Fall ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen – es hängt von der Bank, Ihrem Herkunftsland und Ihrem persönlichen Profil ab.
Welche steuerlichen Pflichten entstehen in Spanien und Deutschland durch den Immobilienkauf?
Als nicht-residenter Eigentümer reichen Sie jährlich das Modelo 210 in Spanien ein. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Deutschland wird dieselbe Einkunft nicht doppelt besteuert, doch die genaue Einordnung in der deutschen Steuererklärung sollte ein Steuerberater in Deutschland im Einzelfall prüfen.
Benötige ich als deutscher Staatsbürger ein Visum, um in Spanien eine Immobilie zu kaufen?
Nein. Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne Visum. Das gilt unabhängig vom Immobilienkauf oder einer Finanzierung. Die frühere Golden Visa für Investoren endete zum 3. April 2025 und betrifft deutsche Staatsangehörige ohnehin nicht.