Hypothek für ein Grundstück oder Bauprojekt in Spanien
Wer in Spanien ein Grundstück kaufen und später selbst bauen möchte, fragt sich schnell, ob spanische Banken auch reine Grundstückskäufe finanzieren oder nur fertige Häuser. Die Antwort hängt stark von der Bank, dem Bauvorhaben und Ihrem Profil ab. Wir erklären, worauf es ankommt.
Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.
Grundstück und Bauprojekt: eine andere Ausgangslage als ein fertiges Haus
Ein bebautes Haus lässt sich für eine Bank leicht bewerten: Es existiert, hat einen Marktwert und dient als Sicherheit für den Kredit. Bei einem Grundstück, auf dem erst noch gebaut werden soll, sieht die Lage anders aus. Die Bank muss abschätzen, was am Ende entsteht, welchen Wert das fertige Haus haben wird und ob das Bauvorhaben realistisch geplant ist. Deshalb behandeln viele spanische Banken Grundstücks- und Bauprojekte vorsichtiger als den Kauf einer bestehenden Immobilie.
Das bedeutet nicht, dass eine Finanzierung unmöglich ist. Es bedeutet, dass der Weg dorthin genauer geprüft wird und dass sich die Bedingungen von Bank zu Bank deutlich unterscheiden. Wer als Nichtresident aus Deutschland in Spanien bauen möchte, sollte frühzeitig klären, welche der über 20 Banken, mit denen wir arbeiten, für dieses konkrete Vorhaben überhaupt infrage kommen.
Ohne spanische Steuernummer (NIE) und spanisches Bankkonto kann keine Bank ein Finanzierungsangebot für ein Grundstück in Spanien erstellen.
Warum Banken zwischen Grundstück und fertigem Haus unterscheiden
Ein reines Grundstück ohne Baugenehmigung oder ohne konkrete Baupläne wird von vielen Banken nur zurückhaltend finanziert, weil die künftige Sicherheit schwer zu beziffern ist. Sobald ein Bauprojekt mit Plänen, Genehmigung und Kostenvoranschlag vorliegt, ändert sich die Ausgangslage: Die Bank kann das fertige Ergebnis bewerten lassen und den Kredit daran ausrichten. Für Käufer ist das keine Frage von Vertrauen, sondern von Risikobewertung: Eine Bank vergibt lieber einen Kredit auf etwas, das schon existiert und sich jederzeit besichtigen lässt.
In Spanien unterscheidet sich die Verfügbarkeit solcher Finanzierungen von Bank zu Bank und hängt außerdem vom Profil des Käufers ab. Als Nichtresident verlangen spanische Banken generell einen höheren Eigenanteil als von Käufern mit Wohnsitz in Spanien; wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt, hängt von der Bank, Ihrem Herkunftsland und Ihrer persönlichen Situation ab.
Bevor eine Bank überhaupt ein Angebot prüft, benötigen Sie als Käufer aus Deutschland zwingend eine NIE-Nummer und ein spanisches Bankkonto – ohne beides läuft in Spanien weder der Kauf noch die Zahlung.
NIE
Steuernummer zuerst
Die NIE ist die spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer. Sie wird für den Grundstückskauf, die Bankverbindung und später auch für die jährliche Steuererklärung als Nichtresident benötigt.
3 %
Wichtig für später
Verkaufen Sie das fertige Haus eines Tages als Nichtresident weiter, behält der Käufer 3 % des Preises ein und führt sie als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuer ab.
Grundstück, Bauunternehmen und Bank: drei Parteien, ein Zeitplan
Bei einem Neubauprojekt kommt neben Ihnen und der Bank noch eine dritte Partei ins Spiel: das Bauunternehmen. Banken möchten in der Regel sehen, dass Grundstück, Baupläne, Genehmigung und Kostenvoranschlag zusammenpassen, bevor sie einen Kredit zusagen. Ein realistischer Zeitplan für die Bauphase gehört ebenso zur Unterlagenmappe wie die Finanznachweise aus Deutschland.
Wie genau eine Bank die Auszahlung an den Baufortschritt koppelt, unterscheidet sich von Institut zu Institut und ist Teil dessen, was wir für Sie vergleichen. Für Käufer, die Spanien noch nicht gut kennen, empfiehlt es sich außerdem, sich vor Ort über lokale Bauvorschriften und Fristen zu informieren, bevor der Kaufvertrag für das Grundstück unterschrieben wird.
Welche Unterlagen deutsche Käufer vorbereiten sollten
Für die Prüfung eines Grundstücks- oder Bauvorhabens verlangen spanische Banken von Käufern aus Deutschland grundsätzlich dieselben Unterlagen wie beim Kauf einer fertigen Immobilie, ergänzt um die Bauplanung selbst. Dazu gehören Einkommensnachweise, der letzte Steuerbescheid und Kontoauszüge der vergangenen Monate.
Da diese Dokumente aus Deutschland stammen, verlangen die Banken meist eine beeidigte Übersetzung ins Spanische, teilweise zusätzlich eine Apostille. Welche Unterlagen genau nötig sind, unterscheidet sich von Bank zu Bank – wir prüfen das für Sie, bevor Sie Zeit in Übersetzungen investieren, die am Ende gar nicht gebraucht werden.
- Einkommensnachweis, z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Kosten und Laufzeiten, die Sie einplanen sollten
Neben dem Kaufpreis für das Grundstück fallen weitere Kosten an: Notar, Grundbuch, Gestoría und die Bewertung durch die Bank. Bei einem Weiterverkauf durch eine Privatperson gilt regional festgelegte Transfersteuer (ITP), bei einem Neubau mit Umsatzsteuer und Stempelsteuer wird anders gerechnet – welche Regel greift, hängt davon ab, wie Grundstück und Bau vertraglich verbunden sind.
Die Laufzeit eines Hypothekendarlehens richtet sich in Spanien meist danach, bis zu welchem Alter – üblicherweise zwischen 70 und 75 Jahren – der Kreditnehmer den Kredit zurückzahlt. Angeboten werden feste, variable (an den Euribor gekoppelte) und gemischte Zinsmodelle. Diese Spanne gilt unabhängig davon, ob Sie ein fertiges Haus kaufen oder selbst bauen lassen.
| Finanzierungsart | Laufzeit bis Alter (ca.) | Übliche Zinsmodelle |
|---|---|---|
| Fertiges Haus | 70–75 | fest, variabel, gemischt |
| Grundstück + Bauprojekt | 70–75 | fest, variabel, gemischt |
Was Colibrí Finances für Sie prüft
Als bei der Bank von Spanien registrierter Kreditvermittler (Code E480) vergleichen wir für Sie, welche der über 20 Banken, mit denen wir zusammenarbeiten, Grundstücks- und Bauprojekte in Spanien überhaupt finanzieren und zu welchen Bedingungen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie ein bestehendes Haus, ein Grundstück mit Bauprojekt oder eine Kombination aus beidem suchen. Die Studie ist kostenlos und unverbindlich.
Da Deutschland ebenfalls den Euro nutzt, entfällt bei den Zahlungen in Spanien jedes Wechselkursrisiko, und als deutscher Staatsbürger können Sie sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit ohne Visum in Spanien niederlassen. Ein Honorar erheben wir ausschließlich dann, wenn Sie tatsächlich unterschreiben, und das wird vorher schriftlich vereinbart.
Wenn Sie in Deutschland leben
Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.
Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt
- Einkommensnachweis, z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Steuern zu Hause und in Spanien
Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.
Aufenthalt in Spanien
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.
Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Finanziert eine spanische Bank ein reines Grundstück ohne Bauplan?
Das ist eher die Ausnahme. Die meisten Banken bevorzugen es, Grundstück und Bauprojekt zusammen zu betrachten, weil sie sonst kaum abschätzen können, welchen Wert die künftige Immobilie haben wird. Wenn Sie bereits Baupläne, eine Genehmigung und einen Kostenvoranschlag haben, steigen Ihre Chancen deutlich. Wir prüfen für Sie, welche Bank Ihrem konkreten Vorhaben in Spanien am ehesten entgegenkommt.
Brauche ich als Deutscher ein Visum, um in Spanien zu bauen?
Nein. Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen und dort zu bauen, ohne dass ein Visum erforderlich ist. Für Kauf und Finanzierung benötigen Sie dennoch eine spanische Steuernummer (NIE) und ein spanisches Bankkonto, unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus.
Wie viel Eigenkapital muss ich für ein Grundstück in Spanien einbringen?
Eine feste Zahl gibt es nicht: Spanische Banken verlangen von Nichtresidenten grundsätzlich einen höheren Eigenanteil als von Käufern mit Wohnsitz in Spanien; wie hoch er ausfällt, hängt von der Bank, Ihrem Herkunftsland und Ihrem persönlichen Profil ab. Im kostenlosen Beratungsgespräch ordnen wir das für Ihre Situation konkret ein.
Welche Rolle spielt der Euro bei der Finanzierung?
Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei den monatlichen Raten und bei der Zahlung in Spanien jedes Wechselkursrisiko. Das unterscheidet Käufer aus Deutschland von Käufern aus Ländern außerhalb der Eurozone und vereinfacht die Kalkulation Ihres Bauprojekts über die gesamte Kreditlaufzeit hinweg.
Was passiert steuerlich, wenn ich das Haus später verkaufe?
Verkaufen Sie als Nichtresident, behält der Käufer 3 % des Preises ein und führt sie als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuer ab. Da zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, sollte ein Steuerberater in Deutschland zusätzlich prüfen, wie der Verkauf in Ihrer deutschen Steuererklärung zu behandeln ist.