Colibrí Finances
Für Käufer aus Deutschland

Hypothek für Wohnung oder Stadthaus in Spanien

Wer in Spanien zwischen einer Wohnung und einem Stadthaus schwankt, sollte wissen, dass spanische Banken beide Immobilientypen unterschiedlich bewerten. Lage, Bauart, Gemeinschaftskosten und der Zustand des Gebäudes fließen in den Beleihungswert ein und beeinflussen, wie eine Bank Ihren Kreditantrag am Ende beurteilt.

Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.

Warum der Immobilientyp bei der Finanzierung eine Rolle spielt

Bei jedem Antrag beauftragt die Bank ein unabhängiges Gutachterunternehmen, das den Beleihungswert der Immobilie ermittelt – unabhängig davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien handelt. Dieser Wert, nicht der vereinbarte Kaufpreis, bildet die Grundlage für die Kreditentscheidung, denn spanische Banken verlangen von Nicht-Residenten grundsätzlich einen höheren Eigenanteil als von Personen mit Wohnsitz in Spanien.

Für Käufer aus Deutschland kommt hinzu, dass Einkommensnachweise, Steuerbescheide und Kontoauszüge aus dem Heimatland eingereicht werden müssen, meist beglaubigt übersetzt. Ob es am Ende eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien wird, ändert an dieser Grundanforderung nichts – wohl aber an Details der Bewertung und der Dokumentation, die die Bank zusätzlich verlangt.

Wichtig: Der genaue Anteil der Finanzierung hängt von der Bank, Ihrem Herkunftsland und Ihrem persönlichen Profil ab – pauschale Prozentsätze nennen wir bewusst nicht.

Wohnungen in Spanien: der häufigste Fall

Wohnungen sind bei spanischen Banken der Standardfall. Es gibt zahlreiche Vergleichsobjekte in derselben Wohnanlage oder Straße, was die Arbeit des Gutachters erleichtert und die Bewertung meist zügiger macht. Baujahr, Zustand des Gebäudes und die Höhe der monatlichen Gemeinschaftskosten fließen in die Prüfung ein, da sie die laufende finanzielle Belastung des Käufers beeinflussen.

Auch Aufzug, gemeinschaftlicher Pool oder Concierge-Service werden erfasst, weil sie sich auf die Gemeinschaftskosten und damit indirekt auf die Tragfähigkeit des Kredits auswirken. Liegt die Wohnung in einem älteren Gebäude in Spanien, kann die Bank zusätzliche Unterlagen zum baulichen Zustand verlangen, etwa einen technischen Inspektionsbericht, sofern das Gebäude ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Stadthäuser: mehr Prüfpunkte für die Bank

Ein Stadthaus (chalet adosado oder pareado) bringt zusätzlich zur Bebauung ein Grundstück mit ein, oft mit eigenem Garten oder Pool. Der Gutachter bewertet Bauwerk und Grund getrennt, was den Bewertungsprozess in Spanien etwas aufwendiger macht als bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Lage innerhalb der Urbanisation, Zufahrt und Erschließungszustand spielen ebenfalls eine Rolle.

Bei älteren Stadthäusern in Spanien verlangen manche Banken einen ausführlicheren technischen Bericht, insbesondere wenn Anbauten, Pools oder Erweiterungen nicht vollständig in den Bauunterlagen eingetragen sind. Das kann den Prozess verlängern, ändert aber nichts an den grundsätzlichen Anforderungen an Einkommensnachweise und Eigenkapital, die für Nicht-Residenten gelten.

NIE

Steuernummer zuerst

Ohne spanische Steuernummer (NIE) kann weder ein Kaufvertrag unterschrieben noch ein Konto für die Zahlungen eröffnet werden – bei Wohnung und Stadthaus gleichermaßen.

EU

Kein Visum nötig

Als deutscher Staatsbürger dürfen Sie sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit in Spanien niederlassen, ohne ein Visum zu beantragen – unabhängig davon, ob Sie sich für eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien entscheiden.

3 %

Beim späteren Verkauf

Verkauft ein Nicht-Resident später eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien, behält der Käufer 3 % des Preises als Vorauszahlung auf die spanische Steuer ein.

Kaufnebenkosten gelten für beide Immobilientypen

Neben dem Kaufpreis fallen bei einer Wohnung wie bei einem Stadthaus in Spanien weitere Kosten an: die von der jeweiligen Region festgelegte Übertragungssteuer (ITP) bei Bestandsimmobilien beziehungsweise 10 % Mehrwertsteuer plus Stempelsteuer bei Neubauten, dazu Notar, Grundbuchamt, Gestoría und das Gutachten der Bank.

Diese Posten unterscheiden sich kaum nach Immobilientyp, wohl aber nach Kaufpreis und Region. Da Spanien liegt, gilt für die Übertragungssteuer der dort festgelegte Satz; ein Steuerberater in Deutschland sollte zusätzlich klären, wie spätere Einkünfte aus dem spanischen Eigentum in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Laufzeit, Zinsart und die Rolle der Bank

Ob Wohnung oder Stadthaus: Spanische Hypotheken laufen üblicherweise, bis der Kreditnehmer etwa 70 bis 75 Jahre alt ist, mit fester, variabler (an den Euribor gekoppelter) oder gemischter Verzinsung. Die Wahl der Zinsart hängt von der Bank und dem individuellen Profil ab, nicht vom Immobilientyp.

Da Deutschland ebenfalls den Euro nutzt, entfällt bei den monatlichen Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko – ein Vorteil, der unabhängig davon gilt, ob Sie sich für eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien entscheiden. Wichtig bleibt, dass jede Bank die vorgelegten Unterlagen nach eigenen Kriterien prüft und die Ergebnisse von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen.

KriteriumWohnungStadthaus
Vergleichsobjekte für den Gutachterzahlreich vorhandenoft begrenzter
Bewertete FlächeWohnflächeBauwerk plus Grundstück
Laufende Gemeinschaftskostenmeist vorhandenteils geringer oder keine
Technischer Bericht bei älterem Bestandgelegentlichhäufiger verlangt

Diese Unterlagen verlangen Banken unabhängig vom Immobilientyp

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Bewertet die Bank ein Stadthaus in Spanien anders als eine Wohnung?

Ja, teilweise. Der Gutachter berücksichtigt bei einem Stadthaus zusätzlich das Grundstück, während bei einer Wohnung vor allem Wohnfläche, Baujahr und Gemeinschaftskosten zählen. Die grundsätzlichen Anforderungen an Einkommensnachweise und Eigenkapital für Nicht-Residenten bleiben in beiden Fällen gleich, auch wenn der Gutachtenprozess bei einem Stadthaus manchmal etwas länger dauert.

Brauche ich als deutscher Käufer ein Visum, um eine Immobilie in Spanien zu besichtigen oder zu kaufen?

Nein. Als deutscher Staatsbürger können Sie sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit frei in Spanien bewegen und dort auch Wohneigentum erwerben, ohne ein Visum zu benötigen. Für den Kaufprozess selbst braucht es allerdings eine spanische Steuernummer (NIE) und ein spanisches Bankkonto, unabhängig vom gewählten Immobilientyp.

Ist der spanische 'Golden Visa' für Immobilienkäufer noch eine Option?

Nein, dieses Programm wurde zum 3. April 2025 beendet und steht Käufern seither nicht mehr zur Verfügung. Für den Erwerb einer Wohnung oder eines Stadthauses in Spanien ist dieser Weg also keine Option mehr; die reguläre EU-Freizügigkeit für deutsche Staatsbürger bleibt davon vollständig unberührt.

Muss ich in Deutschland Steuern auf eine Immobilie in Spanien zahlen, wenn ich sie nicht vermiete?

Spanien und Deutschland haben ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung vermeiden soll. Als Eigentümer ohne spanischen Wohnsitz reichen Sie in Spanien jährlich die Steuererklärung Modelo 210 ein. Wie die spanische Immobilie zusätzlich in der deutschen Steuererklärung zu behandeln ist, sollte ein Steuerberater in Deutschland im Einzelfall prüfen.

Verlangen Banken bei einem Stadthaus einen höheren Eigenanteil als bei einer Wohnung?

Der Immobilientyp allein bestimmt das nicht. Der genaue Anteil, den die Bank finanziert, hängt von der Bank selbst, Ihrem Herkunftsland und Ihrem persönlichen Profil ab – nicht primär davon, ob es sich um eine Wohnung oder ein Stadthaus in Spanien handelt. Nicht-Residenten müssen generell mit einem höheren Eigenanteil rechnen als Käufer mit Wohnsitz in Spanien.

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