Hypothek für ein Ferienhaus in Spanien: Was Nicht-Residenten wissen müssen
Ferienhäuser in Spanien sind bei deutschen Käufern beliebt, doch die Finanzierung folgt eigenen Regeln. Spanische Banken unterscheiden zwischen Haupt- und Zweitwohnsitz und verlangen von Nicht-Residenten in der Regel mehr Eigenkapital. Wer die Unterlagen und Fristen kennt, vermeidet Überraschungen auf dem Weg zum Notar.
Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.
Ferienhaus als Rückzugsort: die Ausgangslage für Käufer aus Deutschland
Viele deutsche Familien suchen in Spanien nicht den Lebensmittelpunkt, sondern ein Haus für Urlaub, Wochenenden oder die Zeit nach der Rente. Genau dieser Unterschied wirft bei der Bank Fragen auf, die bei einem Erstwohnsitz gar nicht gestellt würden.
Dieser Beitrag erklärt, wie spanische Banken ein Ferienhaus in Spanien finanzieren, welche Unterlagen aus Deutschland nötig sind und welche steuerlichen Pflichten mit dem Eigentum verbunden bleiben, solange der Wohnsitz weiterhin in Deutschland liegt.
Eine Hypothek für ein Ferienhaus ist rechtlich ein ganz normaler spanischer Kredit – die Bank stellt jedoch andere Fragen als bei einem Erstwohnsitz.
Zweitwohnsitz statt Erstwohnsitz: Was für die Bank zählt
Wer ein Ferienhaus in Spanien kauft, unterschreibt trotzdem einen ganz normalen spanischen Hypothekenvertrag – die Bank finanziert das Objekt, unabhängig davon, ob es später als Hauptwohnsitz oder als Rückzugsort für ein paar Wochen im Jahr genutzt wird. Der Unterschied liegt vor allem in der Risikobewertung: Wer nicht in Spanien lebt und dort kein regelmäßiges Einkommen erzielt, gilt für die Bank als Nicht-Resident, und Nicht-Residenten müssen in der Regel einen größeren Teil des Kaufpreises aus eigenen Mitteln stellen als Käufer mit spanischem Wohnsitz.
Wie hoch dieser Eigenanteil im Einzelfall ausfällt, hängt von der Bank, dem Herkunftsland und dem persönlichen Profil der Käuferin oder des Käufers ab – eine feste Quote gibt es nicht, und seriöse Vermittler nennen auch keine, solange die Bank das Dossier nicht geprüft hat. Die Laufzeit orientiert sich meist daran, dass der Kredit bis zu einem Alter von etwa 70 bis 75 Jahren zurückgezahlt ist; je nach Bank stehen feste, variable, an den Euribor gekoppelte, oder gemischte Zinsmodelle zur Wahl.
Wichtig zu wissen: Eine feste Finanzierungsquote gibt es nicht – jede Bank bewertet Einkommen, Vermögen und Herkunftsland unterschiedlich, deshalb lohnt sich der Vergleich mehrerer Institute, bevor man sich auf ein Angebot festlegt.
Welche Unterlagen deutsche Käufer vorbereiten sollten
Bevor eine spanische Bank ein Angebot für ein Ferienhaus in Spanien vorlegt, prüft sie die wirtschaftliche Situation der Käuferin oder des Käufers anhand von Unterlagen aus Deutschland. Diese Dokumente müssen häufig von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übertragen und mitunter mit einer Apostille versehen werden; welche Nachweise genau verlangt werden, unterscheidet sich von Bank zu Bank.
Parallel dazu benötigen Nicht-Residenten für den Kauf selbst eine spanische Steuernummer (NIE) und ein spanisches Bankkonto, über das der Kaufpreis, die Nebenkosten und später die laufenden Zahlungen abgewickelt werden. Beides sollte frühzeitig beantragt werden, damit es beim Notartermin nicht zu Verzögerungen kommt.
- Einkommensnachweis, z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nebenkosten beim Kauf eines Ferienhauses in Spanien
| Posten | Größenordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer (ITP) | regional | Bei Bestandsimmobilien, Satz je Region unterschiedlich |
| Mehrwertsteuer und Stempelsteuer | 10 % | Nur bei Neubauten, ersetzt die ITP |
| Notar | individuell | Beurkundung des Kaufvertrags |
| Grundbuch | individuell | Eintragung des Eigentums |
| Gestoría | individuell | Abwicklung der Formalitäten rund um den Kauf |
| Bankgutachten | individuell | Wertermittlung der Immobilie für die Bank |
Steuern nach dem Kauf: laufende Pflicht und der Tag des Verkaufs
Solange das Ferienhaus in Spanien nicht der Hauptwohnsitz ist, gilt der Käufer oder die Käuferin gegenüber der spanischen Steuerbehörde als Nicht-Resident und muss jährlich eine Nicht-Residenten-Einkommensteuererklärung (Modelo 210) einreichen, auch wenn die Immobilie nur einige Wochen im Jahr genutzt wird. Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte verhindern soll; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie die Einkünfte aus dem spanischen Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.
Auch der Tag des Verkaufs ist steuerlich relevant: Verkauft eine nicht-residente Eigentümerin oder ein nicht-residenter Eigentümer die Immobilie später wieder, behält die Käuferseite 3 % des Kaufpreises ein und führt sie als Vorauszahlung auf die spanische Steuer der verkaufenden Partei ab. Diese Summe wird später mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet – ein Punkt, den man beim Verkauf frühzeitig einplanen sollte.
NIE
Ohne diese Nummer geht nichts
Die spanische Steuernummer NIE wird sowohl für den Kaufvertrag als auch für das Bankkonto, die Hypothek und jede spätere Steuererklärung benötigt – sie sollte einer der ersten Schritte im Prozess sein.
3 %
Einbehalt beim Verkauf
Wer als Nicht-Resident später verkauft, muss damit rechnen, dass die Käuferseite diesen Anteil des Preises einbehält und an die spanische Steuerbehörde abführt.
Was Colibrí Finances für Käufer aus Deutschland übernimmt
Als bei der Banco de España registrierter Kreditvermittler, Code E480, gemäß Gesetz 5/2019, vergleichen wir mehr als 20 spanische Banken, bereiten das Dossier vor, übersetzen die Anforderungen der Bank und begleiten den Prozess bis zum Notartermin. Die Studie ist kostenlos und unverbindlich; eine Gebühr fällt nur an, wenn der Kaufvertrag unterschrieben wird, und auch dann nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Als deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist, und da Deutschland ebenfalls den Euro nutzt, entfällt bei allen Zahlungen in Spanien das Wechselkursrisiko. Die Hypothek selbst bleibt jedoch ein spanischer Kredit auf eine spanische Immobilie nach spanischem Recht, beaufsichtigt von der Banco de España – und keine Bank kann eine Finanzierung im Voraus garantieren, bevor sie das vollständige Dossier geprüft hat.
Wenn Sie in Deutschland leben
Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.
Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt
- Einkommensnachweis, z. B. Lohnsteuerbescheinigung oder aktuelle Gehaltsabrechnungen
- Letzter Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt
- Kontoauszüge der letzten Monate
- Nachweis bestehender Kredite oder Verbindlichkeiten
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Steuern zu Hause und in Spanien
Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.
Aufenthalt in Spanien
Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.
Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich als Deutscher ohne Wohnsitz in Spanien überhaupt eine Hypothek für ein Ferienhaus?
Ja, spanische Banken finanzieren auch Ferienhäuser für Nicht-Residenten. Nötig sind eine spanische Steuernummer (NIE), ein spanisches Bankkonto sowie Einkommens- und Vermögensnachweise aus Deutschland. Der Eigenanteil liegt üblicherweise höher als bei Residenten; wie viel genau, hängt von Bank, Land und persönlichem Profil ab und wird erst nach Prüfung des Dossiers klar.
Brauche ich für den Kauf eines Ferienhauses in Spanien ein Visum?
Nein. Als deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger gilt die EU-Freizügigkeit: Sie dürfen sich in Spanien niederlassen, Eigentum kaufen und ohne Visum aufhalten. Das ehemalige Golden-Visa-Programm für Immobilienkäufer wurde ohnehin am 3. April 2025 beendet und war für EU-Bürger nie relevant.
Wirkt sich der Wechselkurs auf meine monatlichen Raten aus?
Nein. Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko. Rate, Kaufpreis und Nebenkosten werden durchgehend in Euro berechnet, was die Planung gegenüber Käufern aus Nicht-Euro-Ländern deutlich vereinfacht.
Muss ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich das Haus nur zeitweise nutze?
Ja. Als nicht-residente Eigentümerin oder Eigentümer reichen Sie jährlich eine Nicht-Residenten-Einkommensteuererklärung (Modelo 210) ein, unabhängig von der Nutzungsdauer. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland verhindert eine doppelte Belastung; ein deutscher Steuerberater sollte klären, wie die Einkünfte in Deutschland anzugeben sind.
Was passiert steuerlich, wenn ich das Ferienhaus später wieder verkaufe?
Beim Verkauf behält die Käuferseite 3 % des Kaufpreises ein und führt sie als Vorauszahlung auf Ihre spanische Steuer ab. Diese Summe wird später mit der tatsächlichen Steuerschuld verrechnet. Es lohnt sich, diesen Einbehalt bereits bei der Preisverhandlung und der Finanzplanung des Verkaufs zu berücksichtigen.