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Modelo 210: Die jährliche Steuererklärung für deutsche Eigentümer in Spanien

Wer als Deutscher eine Immobilie in Spanien kauft, übernimmt mit dem Notartermin auch eine laufende Steuerpflicht: das Modelo 210. Diese jährliche Erklärung für nicht ansässige Eigentümer gilt unabhängig davon, ob die spanische Hypothek noch abbezahlt wird, die Immobilie vermietet ist oder ausschließlich privat genutzt wird.

Wer hinter dieser Seite steht. Colibrí Finances ist die Hypothekenmarke von PISOK NUEVO HOGAR, S.L., einem beim Banco de España (spanische Zentralbank) registrierten Kreditvermittler (Kennzeichen E480). Wir vergleichen mehr als 20 spanische Banken für Menschen, die im Ausland leben. Die Beratung ist kostenlos; eine Gebühr fällt nur an, wenn Sie unterschreiben, und wird vorher schriftlich vereinbart. Wir antworten auf Englisch.

Die Steuerpflicht beginnt am Tag nach dem Notartermin

Sobald der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben ist, gehört Ihnen die Immobilie in Spanien – und mit ihr eine steuerliche Pflicht, die unabhängig von der Hypothek besteht. Als nicht in Spanien ansässiger Eigentümer müssen Sie jedes Jahr das Modelo 210 abgeben, die Steuererklärung für Gebietsfremde. Das gilt auch, wenn Sie die Finanzierung noch über Jahrzehnte abzahlen und die Immobilie ausschließlich privat nutzen.

Viele Käufer aus Deutschland erwarten diese Pflicht nicht, weil sie beim Immobilienkauf vor allem an Notar, Grundbuch und Bank denken. Doch das spanische Finanzamt erwartet die Erklärung unabhängig davon, ob aus der Immobilie Einnahmen entstehen oder nicht – allein der Besitz begründet die Pflicht, Jahr für Jahr, auch parallel zur laufenden Kreditrate.

Das Modelo 210 ist unabhängig von der Hypothek – auch wer noch jahrelang abzahlt, muss die jährliche Erklärung einreichen, sobald die Immobilie im eigenen Namen steht.

Was ist das Modelo 210 und wer muss es abgeben?

Das Modelo 210 ist die offizielle spanische Steuererklärung für Personen, die in Spanien Eigentum besitzen, dort aber nicht steuerlich ansässig sind. Sie betrifft praktisch jeden deutschen Käufer, der eine Wohnung oder ein Haus in Spanien erwirbt und seinen gewöhnlichen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat – unabhängig davon, ob die Immobilie mit einer spanischen Hypothek finanziert wurde oder nicht.

Die Erklärung wird einmal im Jahr abgegeben und bezieht sich auf das vorangegangene Kalenderjahr. Je nach Nutzung der Immobilie – Eigennutzung, Vermietung oder beides im Wechsel – unterscheiden sich die Berechnungsgrundlage und teils auch der Abgabezeitraum. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, welche Unterlagen Sie für die jeweilige Erklärung benötigen.

Auch wenn die Immobilie leer steht oder nur gelegentlich genutzt wird, entsteht laut spanischem Steuerrecht ein fiktives Einkommen, das im Modelo 210 erklärt werden muss.

210

Eine Erklärung, jedes Jahr

Das Modelo 210 wird dauerhaft fällig, solange Sie Eigentümer einer spanischen Immobilie sind – nicht nur im Kaufjahr, sondern jedes Jahr danach, parallel zur laufenden Rückzahlung der Hypothek.

Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf: unterschiedliche Fälle

Nutzen Sie die Immobilie ausschließlich selbst, berechnet sich die Steuer auf Basis eines rechnerischen Werts, der sich am Katasterwert orientiert – unabhängig davon, ob tatsächlich Geld geflossen ist. Vermieten Sie die Immobilie zeitweise oder dauerhaft, müssen die tatsächlichen Mieteinnahmen erklärt werden, und zwar für die jeweiligen Vermietungszeiträume gesondert, nicht erst am Jahresende gesammelt.

Verkaufen Sie die Immobilie später wieder, kommt eine weitere Besonderheit hinzu: Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen Betrag direkt an die spanische Steuerbehörde ab, auf Rechnung der späteren Steuerschuld der verkaufenden Partei. Dieser Vorgang wird ebenfalls über das Modelo 210 abgewickelt, unabhängig davon, in welchem Stadium sich die Hypothek zu diesem Zeitpunkt befindet.

SituationHäufigkeitWorauf es ankommt
Eigennutzung1x jährlichBerechnung anhand des Katasterwerts, keine Mieteinnahmen nötig
Vermietung1x jährlich je ZeitraumTatsächliche Einnahmen und zulässige Kosten angeben
Verkauf der Immobilieim Verkaufsjahr3 % des Preises werden vom Käufer einbehalten

Welche Unterlagen und Fristen typischerweise eine Rolle spielen

Für die laufende jährliche Erklärung reichen in der Regel die Eigentumsdaten der Immobilie und, bei Vermietung, die Nachweise über Einnahmen und Ausgaben. Anders als beim ursprünglichen Hypothekenantrag, für den Banken oft einen Einkommensnachweis, den letzten Einkommensteuerbescheid, aktuelle Kontoauszüge, Nachweise bestehender Kredite und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verlangen, ist das Modelo 210 im Jahresrhythmus schlanker – es betrifft vor allem die Immobilie selbst und ihre Nutzung im jeweiligen Jahr.

Wichtig ist der Blick nach Deutschland: Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte vermeiden soll. Ob und wie Einkünfte aus der spanischen Immobilie zusätzlich in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind, sollte ein Steuerberater in Deutschland im Einzelfall klären – das Modelo 210 in Spanien ersetzt diese Prüfung nicht und sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Was das für Ihre laufende Hypothek bedeutet

Die monatliche Rate der spanischen Hypothek und das Modelo 210 laufen unabhängig voneinander, berühren sich aber in der Praxis: Solange Sie die Immobilie besitzen und abzahlen, bleibt die jährliche Erklärungspflicht bestehen, auch wenn noch keine eigenen Mieteinnahmen fließen. Zinsen und sonstige Finanzierungskosten können je nach Nutzung der Immobilie unter Umständen bei der Berechnung der Vermietungseinkünfte eine Rolle spielen – auch hier lohnt sich die Abstimmung mit einer Steuerberatung, die beide Länder im Blick hat.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei den laufenden Zahlungen in Spanien – Hypothekenrate wie auch eine mögliche Steuerschuld aus dem Modelo 210 – jegliches Wechselkursrisiko. Das vereinfacht die Planung über die Jahre, ersetzt aber nicht die jährliche Erklärung selbst, die unabhängig vom Kontostand und vom Stand der Finanzierung fällig wird.

3 %

Beim späteren Verkauf

Verkauft ein nicht ansässiger Eigentümer die Immobilie, behält der Käufer 3 % des Preises ein und meldet diesen Betrag über das Modelo 210 an die spanische Steuerbehörde – unabhängig vom Stand der Hypothek zu diesem Zeitpunkt.

Wenn Sie in Deutschland leben

Spanien ist von Deutschland aus mit zahlreichen Direktflügen aus den meisten größeren Städten in wenigen Stunden erreichbar, was Kurzbesuche und Pendeln zwischen beiden Ländern erleichtert. Viele Deutsche entscheiden sich für den Kauf einer Immobilie in Spanien wegen des milden Klimas, der Lebensqualität und der kulturellen Nähe zu Mitteleuropa. Da beide Länder den Euro nutzen, entfallen Währungsrisiken beim Immobilienerwerb. Praktisch ist zudem zu beachten, dass sich das spanische Erbrecht in wesentlichen Punkten vom deutschen unterscheidet, weshalb sich eine frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt.

Was eine spanische Bank in der Regel von Ihnen verlangt

Steuern zu Hause und in Spanien

Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen; ein Steuerberater in Deutschland sollte im Einzelfall klären, wie Einkünfte aus spanischem Immobilienbesitz in der deutschen Steuererklärung anzugeben sind.

Aufenthalt in Spanien

Als deutscher Staatsbürger genießen Sie im Rahmen der EU-Freizügigkeit das Recht, sich in Spanien niederzulassen, ohne dass ein Visum erforderlich ist.

Da Deutschland ebenfalls den Euro als Währung nutzt, entfällt bei Zahlungen in Spanien jegliches Wechselkursrisiko.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Modelo 210 auch abgeben, wenn ich die Immobilie nicht vermiete?

Ja. Auch bei ausschließlicher Eigennutzung erwartet das spanische Finanzamt jedes Jahr eine Erklärung. Die Berechnung basiert dann auf einem rechnerischen Wert, der sich am Katasterwert der Immobilie orientiert, nicht auf tatsächlichen Einnahmen. Die Pflicht entsteht allein durch den Besitz, unabhängig davon, ob die Hypothek noch läuft oder bereits abbezahlt ist.

Wie hängt das Modelo 210 mit meiner deutschen Steuererklärung zusammen?

Die spanische und die deutsche Steuererklärung sind getrennte Verfahren. Zwischen Spanien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung vermeiden soll. Ob und wie Einkünfte aus der spanischen Immobilie zusätzlich in Deutschland zu deklarieren sind, sollte ein Steuerberater in Deutschland im Einzelfall prüfen, da dies von Ihrer persönlichen Situation abhängt.

Ändert sich bei der Steuererklärung etwas, wenn ich noch eine Hypothek abzahle?

Die Hypothek selbst ist kein Bestandteil des Modelo 210. Die Erklärungspflicht entsteht durch den Immobilienbesitz, nicht durch die Finanzierung. Bei vermieteten Objekten können bestimmte mit der Finanzierung verbundene Kosten unter Umständen bei der Berechnung der Vermietungseinkünfte berücksichtigt werden – hier lohnt sich eine konkrete Abstimmung mit einer Steuerberatung.

Was passiert mit dem Modelo 210, wenn ich die Immobilie später verkaufe?

Beim Verkauf behält der Käufer 3 % des Kaufpreises ein und führt diesen Betrag an die spanische Steuerbehörde ab, auf Rechnung Ihrer Steuerschuld als nicht ansässiger Verkäufer. Dieser Vorgang wird über das Modelo 210 gemeldet. Wie sich das im Detail auf Ihre Situation auswirkt, hängt von den Umständen des jeweiligen Verkaufs ab.

Brauche ich für die jährliche Steuererklärung einen Steuerberater in Spanien?

Verpflichtend ist das nicht, in der Praxis arbeiten aber viele nicht ansässige Eigentümer mit einer Fachperson vor Ort, da sich Fristen und Berechnungsgrundlagen je nach Nutzung der Immobilie unterscheiden. Colibrí Finances begleitet den Hypothekenprozess bis zum Notar; die laufende jährliche Steuererklärung übernimmt in der Regel eine spezialisierte Steuerberatung in Spanien.

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